Eine nachgerüstete Fußbodenheizung ist förderfähig — das wissen viele nicht. Je nachdem, ob Sie nur die Fußbodenheizung nachrüsten oder gleichzeitig auf eine Wärmepumpe umsteigen, greift ein anderes Programm mit sehr unterschiedlichen Fördersätzen. Dieser Artikel erklärt alle drei Wege mit den aktuellen Konditionen nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 — inklusive Rechenbeispiel mit unseren Festpreisen.
Die drei Förderwege auf einen Blick
| Förderweg | Zuschuss | Förderfähige Kosten | Voraussetzung | Antrag |
|---|---|---|---|---|
| BAFA — Heizungsoptimierung (BEG EM) | 15 % | max. 28.000 € | Gebäude älter als 5 Jahre, Effizienzverbesserung | Vor Auftrag, beim BAFA |
| KfW 458 — Umfeldmaßnahme | 30–70 % | bis 30.000 € je Wohneinheit | Gleichzeitiger Wärmepumpen-Einbau | Vor Auftrag, bei der KfW |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20 % über 3 Jahre | max. 200.000 € (alle Maßnahmen) | Selbstgenutztes Eigentum, älter als 10 Jahre | Kein Antrag — Steuererklärung |
1. BAFA-Zuschuss: 15 % als Heizungsoptimierung
Die Nachrüstung einer Fußbodenheizung gilt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) als Heizungsoptimierung: Die große Heizfläche senkt die nötige Vorlauftemperatur und verbessert die Effizienz der bestehenden Anlage. Dafür zahlt das BAFA 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten — Material, Verlegung, Estricharbeiten und Inbetriebnahme inklusive.
Wichtig seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026:
- Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € gedeckelt (vorher 30.000 €).
- Ab Februar 2027 sinkt diese Grenze halbjährlich um 750 € — bis auf 22.000 € im Jahr 2030. Früh beantragen lohnt sich also.
- Der iSFP-Bonus (5 % extra mit Sanierungsfahrplan) gilt nur noch für den Investitionsanteil über 30.000 € — für ein typisches Fußbodenheizungs-Projekt spielt er damit praktisch keine Rolle mehr.
Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als fünf Jahre, die Maßnahme wird von einem Fachbetrieb ausgeführt, und der Antrag wird vor der verbindlichen Beauftragung gestellt.
2. KfW 458: Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme — der stärkste Hebel
Tauschen Sie gleichzeitig die Heizung gegen eine Wärmepumpe, wird es richtig interessant: Die Fußbodenheizung zählt dann als Umfeldmaßnahme des Heizungstauschs und wird über das KfW-Programm 458 mit demselben Fördersatz bezuschusst wie die Wärmepumpe selbst — mindestens 30 %, mit Boni bis zu 70 % (Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus, Effizienz-Bonus), bei bis zu 30.000 € förderfähigen Kosten je Wohneinheit.
Das ist die logischste Kombination überhaupt: Die Wärmepumpe braucht niedrige Vorlauftemperaturen, die Fußbodenheizung liefert sie — und der Staat zahlt einen erheblichen Teil beider Maßnahmen. Warum die Kombination auch technisch ideal ist, lesen Sie im Artikel Wärmepumpe & Fußbodenheizung.
Wer sowieso auf die Wärmepumpe umsteigt, bekommt die Fußbodenheizung quasi zum Wärmepumpen-Rabatt — 30 bis 70 % Zuschuss statt 15 %.Expressheizungen-Team
3. Steuerbonus § 35c EStG: 20 % ohne Antrag
Wer keinen Förderantrag stellen will oder die Fristen verpasst hat, nutzt die steuerliche Förderung: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), direkt von der Steuerschuld abgezogen. Kein Antrag, keine Wartezeit — nur die Fachunternehmer-Bescheinigung (stellen wir aus) und die Steuererklärung.
Voraussetzungen: selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre. Wichtig: Entweder Zuschuss oder Steuerbonus — für dieselbe Maßnahme ist keine Kombination möglich.
Rechenbeispiel: 100 m² Frässystem
So wirken die drei Förderwege bei einem typischen Projekt — 100 m² Fußbodenheizung im Frässystem zum Festpreis von 139 €/m², also 13.900 € komplett:
| Szenario | Zuschuss | Ihre Effektivkosten |
|---|---|---|
| Ohne Förderung | — | 13.900 € |
| BAFA Heizungsoptimierung (15 %) | −2.085 € | 11.815 € |
| Steuerbonus § 35c (20 %) | −2.780 € | 11.120 € |
| KfW 458 mit Wärmepumpe (30 %) | −4.170 € | 9.730 € |
| KfW 458 mit max. Boni (70 %) | −9.730 € | 4.170 € |
Die Spanne ist enorm: Zwischen „keine Förderung" und „Wärmepumpe mit vollen Boni" liegen fast 10.000 €. Deshalb prüfen wir bei jedem Angebot mit, welcher Förderweg für Ihre Situation der beste ist.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
BAFA 15 %
Sie rüsten nur die Fußbodenheizung nach, die Heizung bleibt: Heizungsoptimierung beim BAFA beantragen — vor der Beauftragung.
KfW 458 bis 70 %
Sie steigen auf eine Wärmepumpe um: Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme mitfördern lassen — der mit Abstand stärkste Zuschuss.
§ 35c: 20 %
Kein Antrag, keine Fristen: 20 % über drei Steuerjahre. Gut, wenn es schnell gehen soll oder Fristen verpasst wurden.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie hoch ist die Förderung für eine Fußbodenheizung 2026?
BAFA: 15 % als Heizungsoptimierung (förderfähige Kosten max. 28.000 €). Mit gleichzeitigem Wärmepumpen-Einbau über KfW 458: mindestens 30 %, mit Boni bis 70 %. Alternativ 20 % Steuerbonus nach § 35c EStG.
Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Ja — bei BAFA und KfW gilt: Antrag vor Vorhabensbeginn. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung (wirksam erst bei Förderzusage) ist zulässig. Nur der Steuerbonus § 35c kommt ohne Antrag aus.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für die Fußbodenheizung gilt: entweder BAFA/KfW-Zuschuss oder § 35c. Unterschiedliche Maßnahmen am Haus können aber verschiedene Wege nutzen.
Welche Fristen gelten 2026/2027?
Seit 21.07.2026: max. 28.000 € förderfähige Kosten bei der Heizungsoptimierung. Ab Februar 2027 sinkt die Grenze halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 € (2030). Frühe Antragstellung sichert die höhere Grenze.
Wird auch das Frässystem gefördert?
Ja. Die Verlegeart ist für die Förderung egal — entscheidend ist, dass die Maßnahme die Effizienz verbessert bzw. Teil des Wärmepumpen-Einbaus ist. Das gilt für Fräsen, Dünnschicht, Trockenbau und Nassverlegung gleichermaßen.
Wir prüfen Ihre Förderung im Angebot mit
Berechnen Sie in unter 2 Minuten Ihren Festpreis — im Angebot zeigen wir Ihnen, welcher Förderweg für Ihr Projekt den größten Zuschuss bringt.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand August 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW. Keine steuerliche Beratung.